Die Jury 2025
Sie leben und lieben den Bayerischen Wald
Sie vertreten Wirtschaft, Tourismus, Kunst & Kultur, Outdoor, Politik und Rettung.
Satzung der Jury des Bayerwald-AWARD
§1 Zweck und Zielsetzung (1) Die Jury des Bayerwald-AWARD hat die Aufgabe, herausragende Persönlichkeiten, Organisationen oder Projekte auszuzeichnen, die sich in besonderer Weise um die Werte und die Entwicklung der Region Bayerwald verdient gemacht haben. (2) Die Jury handelt unabhängig, neutral und im Interesse der Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger.
§2 Zusammensetzung der Jury (1) Die Jury setzt sich aus maximal 10 Mitgliedern zusammen, die für ihre Fachkompetenz, Erfahrung und Verbundenheit mit der Region Bayerwald bekannt sind. (2) Die Mitglieder der Jury werden durch das Organisationsteam des Bayerwald-AWARD für eine Amtszeit von drei Jahren berufen. Wiederberufungen sind möglich. (3) Ein ausgewogenes Verhältnis von Geschlechtern, Altersgruppen und Fachrichtungen ist anzustreben.
§3 Aufgaben der Jury (1) Die Jury entscheidet über die Vergabe des Bayerwald-AWARD in den jeweiligen Kategorien. (2) Die Mitglieder prüfen die eingereichten Vorschläge nach festgelegten Bewertungskriterien. (3) Die Jury trägt die Verantwortung für die Sicherstellung eines transparenten und fairen Auswahlprozesses.
§4 Sitzungen und Beschlussfassung (1) Die Jury trifft sich mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung. Zusätzliche Sitzungen können nach Bedarf einberufen werden. (2) Die Einladung zur Sitzung erfolgt schriftlich durch das Organisationsteam des Bayerwald-AWARD mindestens vier Wochen im Voraus unter Angabe der Tagesordnung. (3) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. (4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
§5 Bewertungskriterien (1) Die Bewertung der Vorschläge erfolgt anhand der folgenden Kriterien: a) Innovationskraft und Kreativität, b) Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit, c) Beitrag zur Stärkung der Region Bayerwald, d) Vorbildfunktion und gesellschaftliche Relevanz. (2) Die Jury behält sich vor, weitere Kriterien festzulegen, sofern dies für eine fundierte Entscheidung erforderlich ist.
§6 Neutralität und Vertraulichkeit (1) Die Mitglieder der Jury sind verpflichtet, ihre Aufgabe unparteiisch und objektiv wahrzunehmen. (2) Interessenskonflikte sind unverzüglich offenzulegen. Betroffene Mitglieder nehmen an der Diskussion und Abstimmung zu entsprechenden Vorschlägen nicht teil. (3) Alle Beratungen und Entscheidungen der Jury sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§7 Dokumentation und Transparenz (1) Die Ergebnisse der Juryarbeit werden schriftlich dokumentiert. (2) Die Entscheidungen der Jury sowie die Kriterien und Verfahren werden öffentlich kommuniziert, um Transparenz zu gewährleisten.
§8 Inkrafttreten und Änderung der Satzung (1) Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Jury in Kraft. (2) Änderungen der Satzung können mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
§9 Schlussbestimmungen (1) Die Jury des Bayerwald-AWARD handelt ehrenamtlich. (2) Diese Satzung bildet die Grundlage für die Arbeit der Jury und dient der Sicherstellung eines fairen und transparenten Auswahlverfahrens.