Der große Preis des Bayerischen Waldes

Der Bayerwald AWARD

 

Sie sind die Botschafter des Bayerischen Waldes. Hierzu muss man im Bayerischen Wald wohnen, gewohnt haben und aktiv tätig sein, oder gewesen sein. Diese Personen repräsentieren den Bayerischen Wald von seiner schönsten Seite. In sozialen Medien, Presse, Fernsehen und Rundfunk sind sie im und für den Bayerischen Wald präsent.

 

Unser Ziel ist es, die Region Bayerischer Wald kontinuierlich voranzubringen. Touristen lassen Geld in der Region, was zur Schaffung von Arbeitsplätzen führt. Durch die entstandenen Arbeitsplätze vor Ort entstehen Geschäfte und Freizeitmöglichkeiten, die wiederum mehr Menschen anziehen und hier halten. Dadurch profitieren Vereine und gemeinnützige Organisationen. Dieser Kreislauf existiert, auch in dieser Region, der Bayerwald AWARD ermutigt noch mehr Menschen, sich an diesem Kreislauf zu beteiligen und bringt mehr Stabilität in Krisenzeiten. Der Bayerwald AWARD zeichnet genau diese Personen aus, die ihren Beitrag auf ihre Art leisten, und jeder hat die Möglichkeit, eine Auszeichnung dieser besonderen Art zu erhalten. Dabei müssen bestimmte Kriterien der jeweiligen Kategorie erfüllt sein, die letztendlich von einer unabhängigen Jury geprüft, ausgewertet und in vereinzelten Kategorien bestimmt werden.

 

Die Jury ist unabhängig und besteht aus 19 Sitzen mit 19 Stimmberechtigungen, wobei ein Sitz aus mehreren Personen bestehen kann. Unter den Mitgliedern sind Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Rettung, Verein, ehemalige Preisträger und Einwohner aus dem Bayerischen Wald. Ab 2025 werden jeweils ein Sitz für Kultur, Medien, Tourismus und Recht hinzugefügt. Ein Sprecher der Jury wird von der Jury bestimmt, die sämtliche Diskussionen und Beschlüsse der Sitzungen dokumentiert. Ein Beschluss kann nur mit mindestens 15, bzw. 17 oder 19 Stimmen gewertet werden, ab 2025 bei mindestens 17, 19, 21 oder 23 Stimmen. Das Bewerbungsverfahren ist bereits eröffnet.

Für Beschlüsse und zur Abstimmung müssen mindestens 15 Jurymitglieder anwesend sein. Sollte ein Mitglied verhindert sein, kann ein Ersatz aus dem Platz vorübergehend eingenommen werden, wobei der Vorschlag der entsprechenden Person von der Jury mit 2/3 Mehrheit zugestimmt werden muss. Jeder kann nach einem ordentlichen Bewerbungsverfahren Mitglied werden, wenn ein bestehendes Mitglied ausscheidet. Der Rechtsweg gegen Entscheidungen und Bewertungen des Kuratoriums oder der Jury ist ausgeschlossen.

 

Kriterien: Die Kategorien des anstehenden Bayerwald-AWARDs legt die Jury mit den Organisatoren und ehemaligen Preisträgern für den Bayerwald-AWARD fest. Nach der Festlegung dieser Kategorien entkoppelt sich die Jury und arbeitet extern bis zu dem Tag, an dem die Nominierungen abgeschlossen sind und die Gewinner feststehen.

 

Nominierung: Nur im Nominierungszeitraum dürfen potenzielle Gewinner vorgeschlagen werden. Der Ablauf der Nominierungen sowie der Zeitraum wird auf der Internetseite www.Bayerwald-AWARD.de rechtzeitig angekündigt.

 

 

Entwurf vom 18. Feb. 2024 mit Gültigkeit bis zur vollendeten laufenden Prüfung.